Der Begriff Alleinarbeitsplatz bezieht sich auf Arbeitsplätze, an denen Tätigkeiten von einer Person allein, also außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden.
Die Bewertung und Einteilung der Alleinarbeit in verschiedene Gefährdungsstufen ist entscheidend für die Implementierung spezifischer Arbeitsschutzmaßnahmen.
Alleinarbeitsplätze reichen von Bürotätigkeiten bis zu technischen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, von Kontrollgängen in großen Anlagen bis zu Arbeiten in automatisierten Produktionsprozessen oder in engen Räumen.
Das Wichtigste in Kürze
✓ Alleinarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, an denen Tätigkeiten von einer Person allein, außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Sie sind in vielen Branchen und Tätigkeitsfeldern üblich.
✓ Eine besondere Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erforderlich, um spezifische Maßnahmen zum Schutz der allein arbeitenden Personen festzulegen und die Pflichten zur Ersten Hilfe im Notfall zu erfüllen.
✓ Schutzmaßnahmen an Alleinarbeitsplätzen orientieren sich am TOP-Prinzip: technische Maßnahmen wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), organisatorische Maßnahmen wie Kontrollgänge und personenbezogene Maßnahmen wie Schutzausrüstungen.
Warum gibt es Alleinarbeitsplätze?
Technologischer Fortschritt: Die Automatisierung von Arbeitsprozessen durch technologische Fortschritte in der Robotik, künstlichen Intelligenz und digitalen Kommunikation ermöglichen es, viele Aufgaben in Alleinarbeit zu erledigen.
Flexibilität und Mobilität: Neue Möglichkeiten, wie das Arbeiten im Home-Office ermöglichen es den Arbeitnehmer:innen, Aufgaben von verschiedenen Orten aus zu erledigen. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer:innen zunehmend alleine arbeiten, sei es von zu Hause aus oder an anderen entfernten Standorten. Die vermehrte Abwesenheit von Kollegen bzw. Kolleginnen durch das Arbeiten im Home-Office führt auch häufig dazu, dass Mitarbeitende im Büro alleine arbeiten.
Kosteneinsparung: Die neuen Technologien ermöglichen eine effizientere Nutzung von Ressourcen. Unternehmen reduzieren ihre Kosten, indem sie durch Automatisierung Arbeitsabläufe effizienter gestalten und Personal reduzieren.
Spezialisierung: Für einige Aufgaben z.B. technische Wartung und Instandhaltung werden spezialisierte Fachkräfte benötigt. Der herrschende Fachkräftemangel, erfordert einen effizienten Einsatz des Personals und hat zur Folge, dass die Fachkräfte häufig alleine und damit außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen arbeiten müssen.
Rechtliche Basis von Alleinarbeitsplätzen
Alleinarbeit ist grundsätzlich nicht verboten, auch nicht in Spät- oder Nachtschichten, denn die Alleinarbeit an sich stellt nicht automatisch eine Gefahr für die Beschäftigten dar.
Wird ein:e Arbeitnehmer:in an einem Arbeitsplatz allein beschäftigt, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erforderlich.
In dieser Beurteilung müssen konkrete Maßnahmen festgelegt werden, um die Pflichten des Unternehmens zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall nach § 24 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zu erfüllen.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Je nach Gefährdungssituation kann es erforderlich sein, betroffene Personen bei Alleinarbeiten mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) auszustatten. In der DGUV Regel 112-139 sind Anforderungen an den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei Alleinarbeit festgelegt. Sie ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch wird ihre Einhaltung erwartet, um den Arbeitsschutz zu verbessern.
Gefährdungsbeurteilung an Alleinarbeitsplätzen
Die Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
In bestimmten Arbeitsbereichen werden gefährliche Arbeiten in Alleinarbeit verrichtet, die mit besonders hohen Risiken einhergehen. Diese Fälle erfordern spezielle Schutzmaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Ermittlung aller möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Gefährdungen an sich zu ermitteln, sondern diese auch in Abhängigkeit der individuellen physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Alleinarbeiters bzw. der Alleinarbeiterin zu bewerten. Mehr darüber erfahren Sie in unserer umfassenden Muster-Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung.
Die Berechnung des Risikopotenzials, das von den Gefahren bei den Alleinarbeiten ausgeht, erfolgt durch die Einstufung der Tätigkeiten in Gefährdungsstufen, die Bestimmung der Notfallwahrscheinlichkeit und die Berücksichtigung der Zeit für Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort.
Der resultierende Risikowert gibt an, ob der Alleinarbeitsplatz ein akzeptables Risiko aufweist oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Ein Wert über 30 weist auf ein nicht akzeptables Risiko hin.
Schutzmaßnahmen an Alleinarbeitsplätzen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Alleinarbeitsplätze durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend auszustatten. Diese orientieren sich am sogenannten TOP-Prinzip:
Technische Schutzmaßnahmen: Dazu gehören z. B. der Einsatz von Telefonen, Personen-Notsignal-Anlagen, Notfall-Apps mit willensabhängiger und -unabhängiger Alarmübertragung sowie Sprechfunkgeräten oder Videoeinrichtungen. Im Arbeitsschutz gelten technische Maßnahmen als am wirksamsten und stehen daher nach dem TOP-Prinzip in der Rangfolge an erster Stelle.
Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehören Kontrollgänge durch eine zweite Person und zeitlich abgestimmte Kontrollanrufe.
Personenbezogene Maßnahmen: Personenbezogene Maßnahmen sollten nur dann eingesetzt werden, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Dazu gehören Schutzausrüstungen wie Helme, Atemschutzmasken oder Handschuhe.
Fazit
Alleinarbeitsplätze sind in der modernen Arbeitswelt sowohl durch den technologischen Fortschritt als auch durch die flexiblen Arbeitsmodelle unvermeidbar geworden.
Die Vielfalt der Tätigkeiten an Alleinarbeitsplätzen reicht von Bürotätigkeiten bis hin zu gefährlichen Instandhaltungsarbeiten. Die Bewertung und Unterscheidung der Alleinarbeit anhand des Gefährdungsniveaus ist entscheidend für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Die Gründe für Alleinarbeit sind vielfältig, die Durchführung von Alleinarbeit erfordert jedoch Arbeitsschutzmaßnahmen, die auf die spezifischen Arbeitsbedingungen abgestimmt sein müssen.
Damit die allein arbeitende Person ihre berufliche Tätigkeit sicher ausüben kann, muss die Effektivität der Rettungskette gewährleistet sein.