Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist das A und O eines jeden Unternehmens, da sie die Grundlage für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bildet.
Es geht nicht nur darum, Vorschriften zu erlassen, sondern auch darum, sicherzustellen, dass diese stets eingehalten werden. Nur so können Gefährdungspotenziale minimiert und Unfälle vermieden werden.
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erfordert mehr als die bloße Veröffentlichung von Richtlinien. Es bedarf einer umfassenden Überwachung und Durchsetzung dieser Maßnahmen, um ein wirklich sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften liegt bei verschiedenen Instanzen und Organisationen.
Von staatlichen Behörden wie den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz bis hin zu internen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen – es gibt ein Netzwerk von Überwachungsmechanismen, das sicherstellen soll, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Welche Rolle der Arbeitsschutz in Unternehmen spielt und wer genau in Deutschland für die Überwachung der Schutzmaßnahmen zuständig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
✓ Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind essentiell für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung und müssen kontinuierlich überwacht und durchgesetzt werden, um Gefährdungspotenziale zu minimieren.
✓ Verschiedene Instanzen und Organisationen, von staatlichen Behörden bis hin zu internen Sicherheitsbeauftragten, sind für die Überwachung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich.
✓ Arbeitsschutz umfasst allgemeine, medizinische, soziale und technische Maßnahmen, die alle darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern.
Warum ist der betriebliche Arbeitsschutz so wichtig?
Die Bedeutung des Arbeitsschutzes erstreckt sich über verschiedene Aspekte, da er gezielt dazu beiträgt, arbeitsbedingte Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Durch solche Maßnahmen können nicht nur schwere Verletzungen bei der Arbeit vermieden, sondern auch das Sicherheitsgefühl am Arbeitsplatz gestärkt und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen verbessert werden.
Die Entlastung von ständigen Sorgen um die persönliche Sicherheit ermöglicht es den Mitarbeitenden, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren und ihre Produktivität zu steigern.
Für den Arbeitgeber sind die Einführung und korrekte Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen von erheblicher Bedeutung, da sie die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen müssen.
Dieses Gesetz, festgehalten im Bundesgesetzblatt (BGBI), zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Erwerbstätigen am Arbeitsplatz zu schützen. Zusätzlich zu diesen Vorschriften müssen Arbeitgeber auch die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachten, um ihre Pflichten umfassend zu erfüllen.
Durch die gewissenhafte Einhaltung dieser Bestimmungen kann der Arbeitgeber nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch die Arbeitsbeziehung und das Vertrauen der Beschäftigten im Unternehmen stärken. Die klare Demonstration von Engagement für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fördert eine positive Unternehmenskultur und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden.
Was gehört alles zum Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die zum Ziel haben, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Grundsätzlich wird zwischen vier Typen des Arbeitsschutzes unterschieden:
Der allgemeine Arbeitsschutz
Der allgemeine Arbeitsschutz umfasst grundlegende Richtlinien, die darauf abzielen, sichere Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Er legt die Mindeststandards fest, die von Arbeitgebern erfüllt werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Der Artikel §3 des Arbeitsschutzgesetzes gilt als Basis des allgemeinen Arbeitsschutzes und verpflichtet Arbeitgeber im Zuge dessen zur Gewährleistung von sicheren Arbeitsbedingungen.
Der medizinische Arbeitsschutz
Dieser Zweig des Arbeitsschutzes konzentriert sich darauf, die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen vor berufsbedingten Erkrankungen, Gefahren und Gesundheitsrisiken zu schützen. Er zielt darauf ab, Krankheiten oder Gesundheitsprobleme zu verhindern, die durch die spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz entstehen können.
Der medizinische Arbeitsschutz beinhaltet regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und -stoffen sowie die Einführung von Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung gesundheitlicher Risiken.
Der soziale Arbeitsschutz
Dieser Aspekt des Arbeitsschutzes konzentriert sich auf die Sicherheit und Gesundheit besonders schutzbedürftiger Gruppen von Arbeitnehmer:innen, wie schwangere Frauen, junge Arbeitnehmer:innen oder Personen mit speziellen Bedürfnissen.
Er zielt darauf ab, angemessene Bedingungen am Arbeitsplatz für diese Gruppen zu schaffen, die deren spezifische Anforderungen berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Gefahren bei der Arbeit, die sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken könnten, oder die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für junge oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigte Arbeitnehmer:innen.
Der technische Arbeitsschutz
Dieser Bereich des Arbeitsschutzes befasst sich mit der Sicherheit bei technischen Tätigkeiten und der Nutzung von Arbeitsmitteln.
Er umfasst die Identifizierung von potenziellen Gefahren an Arbeitsplätzen, die Implementierung von Schutzvorrichtungen, die Schulung der Arbeitnehmer:innen im Umgang mit technischen Geräten sowie die Schaffung sicherer Arbeitsprozesse und -umgebungen.
Der technische Arbeitsschutz zielt darauf ab, Unfälle und Gesundheitsrisiken, die durch die Nutzung von Maschinen oder technischen Geräten entstehen könnten, zu minimieren oder zu verhindern.
Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich?
Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeitgeber in Deutschland trägt gemäß dem Arbeitsschutzgesetz die primäre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb.
Zu seinen Pflichten zählen die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen je nach ermittelter Gefährdungsstufe. Erfahren Sie mehr zur rechtlichen Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Der Arbeitgeber ist ebenfalls dafür verantwortlich, Unterweisungen, Schulungen und Betriebsanweisungen bereitzustellen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin
Neben dem Arbeitgeber können die Verantwortlichkeiten für Arbeitssicherheitsthemen auch auf spezialisierte Personen wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt übertragen werden.
Diese unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und bieten fachkundige Beratung sowie Unterstützung.
Mitarbeiter:innen
Die Mitarbeitenden tragen ebenfalls eine Verantwortung im Rahmen der Mitwirkungspflicht. Sie sind verpflichtet, aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen, indem sie die bereitgestellten Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß nutzen und nicht leichtsinnig handeln.
Zusätzlich müssen sie den Anweisungen des Arbeitgebers Folge leisten, an Schulungen teilnehmen und somit ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen und Kolleginnen gewährleisten.
Mehr zu den Verantwortungen im Arbeitsschutz erfahren Sie in unserem Artikel “Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?”.
Welche Behörde ist für den Arbeitsschutz zuständig?
Welche Behörde für den Arbeitsschutz zuständig ist, wird in Deutschland durch ein duales System geregelt, das sowohl staatliche Kontrollorgane als auch nichtstaatliche Institutionen wie Berufsgenossenschaften umfasst.
Das Gewerbeaufsichtsamt
Die Gewerbeaufsichtsämter agieren als Aufsichtsbehörden für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die Einhaltung von Rechtsnormen.
Ihre Hauptaufgaben umfassen Beratung, Überprüfung und den Schutz der Arbeitnehmer:innen sowie die Bearbeitung von Anträgen.
Sie sind berechtigt, Betriebe jederzeit zu betreten, zu inspizieren und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland gibt es etwa 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter, die für die Kontrolle und Sicherheit in verschiedenen Arbeitsumgebungen zuständig sind.
Staatliche Ämter für Arbeitsschutz (StÄfA)
Als Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer tragen die StÄfA die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz. Sie überwachen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und spielen eine wichtige Rolle bei der Beratung von Beschäftigten und Arbeitgebern bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die Koordination aller Aktivitäten im Bereich des Arbeitsschutzes in Deutschland sowie die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Die Unfallkassen
Die Unfallkassen sind gesetzlich beauftragt, den Arbeitsschutz zu überwachen und in Fragen der Arbeitssicherheit zu beraten. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, wirksame Maßnahmen zur Förderung einer verbesserten Präventionskultur in Betrieben durchzusetzen.
Durch ihre Tätigkeit versuchen sie, das Bewusstsein für Sicherheits- und Gesundheitsaspekte am Arbeitsplatz zu stärken und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu fördern.
Die Berufsgenossenschaften
Gemäß § 15 SGB VII sind Berufsgenossenschaften für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich. Sie beraten Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und können Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die das Verhalten der Arbeitnehmer:innen sowie die Maßnahmen der Arbeitgeber regeln.
Die Überwachung und Umsetzung dieser Vorschriften sind ebenfalls Teil ihrer Aufgaben, die durch Aufsichtspersonen gemäß § 19 SGB VII durchgeführt werden.
Die enge Zusammenarbeit dieser staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen gewährleistet die Überwachung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in deutschen Betrieben. Ihre gemeinsamen Anstrengungen sind entscheidend, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten und ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern.
Trotz der Verantwortlichkeiten der verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Kontrollorganen bleiben die Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, unberührt. Der Arbeitgeber oder weitere verantwortliche Personen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, unterstützen durch die Überwachung ihres Betriebes die Behörden bei ihrer Aufgabe im Arbeitsschutz.
Fazit
Arbeitsschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, werden aber nicht immer korrekt umgesetzt. Um die Einhaltung zu gewährleisten, müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben kontrolliert werden. Dieser Prozess erfordert eine Zusammenarbeit und Überwachung durch verschiedene Kontrollorgane, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes sind in Deutschland sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Institutionen wie die Berufsgenossenschaften zuständig. Die verschiedenen Kontrollorgane sind wichtig, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten und so auch das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten deutlich zu verbessern.
Die Organisation der verschiedenen Institutionen trägt zu der Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes in deutschen Betrieben bei.