Durch einen gut organisierten Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen lassen sich die Unfallrisiken in Unternehmen deutlich minimieren. Arbeitsunfälle können aber nicht ganz vermieden werden und beeinträchtigen im Ernstfall den Unternehmenserfolg und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen.
Die richtigen Verhaltensweisen können den Schaden durch Arbeitsunfälle eindämmen, die Sicherheit für die betroffenen Personen erhöhen und langfristig zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen führen.
Dazu ist die richtige Dokumentation und Analyse des Unfalls, und der Erste-Hilfe-Leistungen unerlässlich.
In diesem Artikel erklären wir, wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, wie Sie im Ernstfall richtig handeln und wie Sie einen Arbeitsunfall dokumentieren.
Das Wichtigste in Kürze
✓ Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Sozialgesetzbuch VII verankert.
✓ Im Falle eines Arbeitsunfalls sollten Mitarbeitende sofort Erste Hilfe leisten und den Notruf alarmieren.
✓ Arbeitsunfall dokumentieren: Jeder Unfall muss im Verbandbuch dokumentiert werden, unabhängig von der Schwere der Verletzung.
Was sind Arbeitsunfälle?
Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, das während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Arbeits- und Heimweg auftritt. Diese Unfälle sind rechtlich im Sozialgesetzbuch VII geregelt und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden. Dazu gehören die versicherte Person, die versicherte Tätigkeit, das Unfallereignis und der daraus resultierende Gesundheitsschaden.
Arbeitsunfälle können zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod führen. Daher ist es von größter Bedeutung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende gemeinsam an der Verhütung von Arbeitsunfällen arbeiten. Dies umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter:innen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls sollte sofort die Rettungskette in Gang gesetzt werden. Dazu gehören die Sicherung des Unfallorts, die Erstversorgung der Verletzten und die Alarmierung des Notrufs. Jede Erste-Hilfe-Leistung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Unfalls sein.
Die Dokumentation des Unfalls ist ebenfalls von großer Bedeutung. Sie dient als Nachweis, dass sich der Unfall im Rahmen der versicherten Tätigkeit ereignet hat.
Damit die gesetzliche Unfallversicherung einen Unfall als Arbeitsunfall anerkennt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die betroffene Person führt eine versicherte Tätigkeit aus, die dem betrieblichen Zweck dient.
- Der Arbeits- und Heimweg nach der Arbeit sind ebenfalls versichert. Umwege durch Fahrgemeinschaften, Abholen der eigenen Kinder aus der Kita oder Schule, Staus oder auch Baustellen sind abgedeckt. Private Umwege, wie beispielsweise zum Einkaufen, werden allerdings nicht von der Unfallversicherung abgedeckt.
- Die betroffene Person ist versichert. Zum versicherten Personenkreis zählen beispielsweise alle angestellten Mitarbeiter:innen, Minijobber:innen, sowie Praktikanten und Praktikantinnen.
Es ist essenziell, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte die Bedeutung von Arbeitsunfällen und die Notwendigkeit ihrer Dokumentation verstehen. Nur so kann der Nachweis erbracht werden, dass sich der Unfall im Rahmen der versicherten Tätigkeit ereignet hat, und die Betroffenen können ihre Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung geltend machen.
Was ist bei einem Arbeitsunfall zu unternehmen?

Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Benachrichtigung der zuständigen Behörden und die Einleitung einer Untersuchung, um die Ursachen des Unfalls zu ermitteln. Es ist unerlässlich, dass Sie den Arbeitsunfall dokumentieren und alle Erste-Hilfe-Leistungen analysieren.
1. Erste-Hilfe-Leistung und Absetzen des Notrufs
Wenn sich an Ihrem Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall ereignet, sollten Sie sich so schnell wie möglich um die Verletzten kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf. Achten Sie aber unbedingt auch auf Ihren Eigenschutz und bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr. Jede Erste-Hilfe-Leistung kann über den weiteren Verlauf des Unfalls entscheiden. Unternehmer sind zudem verpflichtet, die Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren und entsprechende Fachkräfte zu informieren. Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer:innen ist daher besonders wichtig.
2. Aufsuchen des Durchgangsarztes
Durchgangsärzte und -ärztinnen sind für die Behandlung und Betreuung der Verletzung nach Arbeitsunfällen zuständig und verfassen einen Bericht für den Unfallversicherungsträger.
Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen sollten im Unternehmen bekannt gemacht werden. Sie finden Durchgangsärzte in Ihrer Nähe auch auf der Website der DGUV.
Es ist zu empfehlen, nach jedem Arbeitsunfall eine:n Durchgangsarzt bzw. -ärztin aufzusuchen. In den folgenden Fällen ist dies sogar unbedingt erforderlich:
- Durch den Arbeitsunfall kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht.
- Die ärztliche Behandlung des verletzten bzw. erkrankten Mitarbeitenden wird voraussichtlich über eine Woche andauern.
- Die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln ist erforderlich.
- Es handelt sich um eine Wiedererkrankung infolge eines früheren Arbeitsunfalls.
Der Arbeitsunfall muss innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.
3. Arbeitsunfall dokumentieren
Jeder Arbeitsunfall sollte dringend dokumentiert werden, auch wenn es sich nur um kleinere Verletzungen handelt.
Durch die korrekte und nachvollziehbare Dokumentation im Versandbuch, sowie der Meldung der Arbeitsunfälle stellen Sie sicher, dass der Versicherungsträger die Kosten übernimmt.
Das Verbandbuch dient dann als Nachweis, dass die betroffene Person den Gesundheitsschaden während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erlitten hat. Außerdem könnten auch kleine, scheinbar harmlose Verletzungen, wie ein Schnitt in den Finger, langfristig zu gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter:innen führen.
Sollte der Vorfall dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt worden sein, kann es passieren, dass die Unfallversicherung nicht für die Behandlung und den Verdienstausfall aufkommt.
Das Verbandbuch dient der Dokumentation aller Vorfälle, die zu Verletzungen geführt haben. Ebenso muss dort jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Der Unfallbericht muss nach Vorgabe der DGUV für 5 Jahre archiviert werden. Hier finden Sie eine Vorlage für die Dokumentation eines Arbeitsunfalls.
Arbeitsunfall dokumentieren: Welche Daten sind wichtig?
- Name der verletzten Person
- Ort und Zeit des Arbeitsunfalls
- Unfallhergang, wenn möglich mit der Unfall-/ oder Verletzungsursache
- Art der Verletzung
- Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung
- Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Datum der Erste-Hilfe-Leistung / Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Name beteiligter Ersthelfer:innen
- Namen der Zeugen bzw. Zeuginnen
4. Anzeigen meldepflichtiger Arbeitsunfälle
Alle Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen oder tödlich enden, müssen nach § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Dies erfolgt über eine Unfallanzeige, die innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden muss.
Bei allen anderen Vorfällen reicht eine unternehmensinterne Unfallmeldung. Hier sollten alle relevanten Informationen wie oben beschrieben dokumentiert und an die Personalabteilung weitergeleitet werden. Die Analyse von Unfallrisiken ist entscheidend, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen durch Präventionsmaßnahmen zu erhöhen.
Die Unfallanzeige kann online oder schriftlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingereicht werden. Eine Kopie sollte intern aufbewahrt und gegebenenfalls der Personalabteilung sowie dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden.
5. Analyse des Vorfalls und präventive Maßnahmen
Wenn Sie alle Arbeitsunfälle gewissenhaft dokumentieren, können Unfallschwerpunkte und -häufungen in Ihrem Unternehmen besser erkannt werden. Das Verbandbuch dient als Basis zur Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen können Sie dann zukünftig ähnliche Unfälle verhindern.

Auch aus Beinaheunfällen können Sie lernen. Wenn Sie jeden Vorfall oder Unfall dokumentieren, bei denen es glücklicherweise nicht zu Personen- oder Sachschäden gekommen ist, die aber in Zukunft passieren könnten, beugen Sie gezielt Arbeitsunfällen vor. Aus diesen Beinaheschäden können Sie Hinweise auf Gefährdungen in Ihrem Unternehmen entnehmen und Chancen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erkennen.
Fazit: Unfall dokumentieren für mehr Prävention
Eine systematische Dokumentation von Arbeitsunfällen trägt wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Durch die lückenlose Erfassung aller relevanten Informationen lassen sich Muster erkennen, präventive Maßnahmen ableiten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen. Unternehmen, die konsequent jeden Unfall dokumentieren, können langfristig Unfälle vermeiden und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen verbessern.