Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Sie ist nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine qualifizierte Person, die gesetzlich beauftragt ist, das Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

Sicherheitsfachkräfte haben eine spezielle Ausbildung absolviert, die sie dazu befähigt, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu analysieren und Maßnahmen zur Unfallverhütung abzuleiten. So tragen sie dazu bei, gesundheits- und menschengerechte Arbeitsbedingungen im Betrieb zu gewährleisten.

In Deutschland arbeiten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unter Berücksichtigung und Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates. Diese Richtlinie legt Maßnahmen fest, die zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz dienen.

Das Wichtigste in Kürze

✓ Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine qualifizierte Person, die Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät und unterstützt.

✓ SiFas analysieren Gefahren am Arbeitsplatz, leiten Maßnahmen zur Unfallverhütung ab und gewährleisten gesundheits- und menschengerechte Arbeitsbedingungen.

✓ Die Anzahl und der Umfang der Tätigkeit von SiFas in einem Betrieb hängen von der Größe des Unternehmens und den spezifischen Gefährdungen ab.

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben im Betrieb verschiedene Aufgaben zu erfüllen:

Planung, Ausführung und Unterhaltung des Betriebsgeländes

Dies bezieht sich auf die Gestaltung und Instandhaltung von Arbeitsstätten wie z.B.  Gebäuden, Verkehrswegen, Pausenräumen und Sanitäreinrichtungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sollte bereits in die Planungsphase einbezogen werden, um Mängel und Gefahren erfolgreich und frühzeitig zu erkennen.

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen

Bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel oder der Änderung von Arbeitsverfahren sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) beteiligt sein, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz gewährleistet bleibt. Gegebenenfalls empfiehlt sie auch eine Unterweisung der Beschäftigten, damit die Informationen zu möglichen Schutzmaßnahmen allen im Betrieb vertraut sind.

Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) überprüft die Eignung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und Gehörschutz. 

Schutzausrüstung
Bevor persönliche Schutzkleidung zum Einsatz kommt, wird diese erst von der Sicherheitsfachkraft überprüft.

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsabläufe und Ergonomie

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass die Arbeit an die Bedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angepasst ist. 

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Punkt, bei dem die Sicherheitsfachkraft (SiFa) insbesondere bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit unterstützt. Ihre wichtigste Funktion besteht in der Beratung des Arbeitgebers zum betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz in den Arbeitsstätten.

Sicherheitstechnische Betreuung und Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln

Neben der Beratung führt die Sicherheitsfachkraft (Sifa) eigenständige Überprüfungen von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln durch, um deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit sicherzustellen.

Überprüfung des Informationsstandes der Beschäftigten

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gehört ebenso, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter:innen ausreichende Kenntnisse über den Arbeitsschutz und die Schutzmaßnahmen verfügen.

Unfalluntersuchung und Berichterstattung

Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten untersucht die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) die Ursachen und schlägt Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Vorfälle vor. Diese Untersuchungen werden immer dokumentiert.

Konzeption eines Notfallmaßnahmenplans

Die Aufgabe einer Sicherheitsfachkraft (Sifa) bei der Konzeption eines Notfallmaßnahmenplans besteht darin, die Effektivität der Rettungskette sicherzustellen, insbesondere in Situationen mit Alleinarbeit. In solchen Fällen können auch Personen-Notsignal-Anlagen eingesetzt werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Sicherheitsfachkraft überprüft Betrieb
Die Sicherheitsfachkraft überprüft und dokumentiert Unfälle, damit sich diese nicht wiederholen.

Ebenso sind alle Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in seinem Betrieb. Zu seinen Aufgaben gehört die schriftliche Benennung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die über die erforderliche Fachkunde verfügen, wie in § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt.

Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss dieser Bestellung zustimmen. Alle weiteren Bestimmungen zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft sind im ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt.

Dies können interne Mitarbeiter:innen oder externe Dienstleister sein, solange sie die vorgeschriebenen Qualifikationen gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 2 besitzen. Gemäß dieser Bestimmung ist für die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Regel eine berufliche Grundlage als Ingenieur:in, Techniker:in oder Meister:in erforderlich, die mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in diesem Bereich einhergeht. 

Zusätzlich wird eine sicherheitstechnische Fachkunde verlangt, die in speziellen Schulungsprogrammen der Unfallversicherungsträger erworben werden kann. In diesen Schulungen werden umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind. 

Geschäftsführung und Mitarbeiter
Die Geschäftsführung bestellt interne oder externe Sicherheitsfachkräfte, die dabei helfen, eine sichere Arbeitsumgebung im Betrieb zu schaffen.

                                   

Wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit braucht ein Betrieb?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt keine festgelegte Mindestanzahl von Mitarbeitern fest, ab der die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft notwendig ist. Obwohl das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) früher den Zusatz "soweit dies erforderlich ist" enthielt, fehlt dieser in der DGUV Vorschrift 2. 

Das bedeutet, dass bereits ab dem ersten Beschäftigten eine Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder ein alternatives Aufsichtsmodell erforderlich ist.

Die Intensität der Betreuung durch die Sicherheitsfachkraft (SiFa) in Ihrem Betrieb hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden und den spezifischen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ab. 

Bauarbeiter auf Leiter
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von den spezifischen Gefährdungen des Unternehmens ab.

Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss über die Risiken bzw. die Gefährdungsklasse des Unternehmens geben. Erfahren Sie mehr dazu in unserer Muster-Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung in Ihrem Betrieb. Statt fester Betreuungszeiten legt sie für jeden Betrieb individuell fest, welche Betreuung erforderlich ist.

Dabei wird im Wesentlichen zwischen der Regelbetreuung durch eine Sicherheitsfachkraft und der alternativen Betreuung, auch Unternehmermodell genannt, unterschieden:

Bei 10 oder weniger Mitarbeitenden erfolgt eine Regelbetreuung, die eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung umfasst: Anlassbezogen bedeutet, sich bei besonderen Anlässen von einem Betriebsarzt/einer Betriebsärztin und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.

Bei mindestens 10 Mitarbeitenden gilt eine einheitliche Regelbetreuung: Diese umfasst grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Bei bis zu 50 Mitarbeitenden besteht die Möglichkeit, zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuungsform zu wählen: Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird der Unternehmer über Fragen des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb informiert und bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen von der Sicherheitsfachkraft unterstützt.

Wie arbeitet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit anderen Unternehmensbereichen zusammen?

Die Sicherheitsfachkraft (Sifa) arbeitet eng mit verschiedenen Bereichen im Unternehmen zusammen, um ihre Tätigkeit im Sicherheits- und Gesundheitsschutz erfolgreich zu meistern:

Arbeitsschutzausschuss:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit dem Arbeitsschutzausschuss zusammen. Dieser Ausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG aus verschiedenen Personen zusammen, darunter der oder die Arbeitgeber:in oder ein:e leitende:r Beschäftigte:r, der oder die Betriebsarzt bzw. -ärztin, Vertreter:innen des Betriebsrates/Personalrates, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Schwerbehindertenvertretung.

Zu den Verpflichtungen des Arbeitsschutzausschusses gehört die Beratung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, wobei in der Regel vierteljährliche Sitzungen abgehalten werden.

Sicherheitsbeauftragte:

Die Sicherheitsfachkraft (Sifa) kann mit Sicherheitsbeauftragten im Betrieb zusammenarbeiten. Diese Personen sind oft auf bestimmte Sicherheitsaspekte spezialisiert und arbeiten eng mit der Sifa zusammen, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Betriebsarzt/Betriebsärztin:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet gemeinsam mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin daran, den Arbeitgeber in sämtlichen Angelegenheiten bezüglich der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beraten und zu unterstützen.

Dies kann die gemeinsame Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, die Beurteilung von Gesundheitsrisiken und die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen umfassen.

Führungskräfte und Beschäftigte:

Die Sicherheitsfachkraft hat in erster Linie die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung sowie einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Dies kann Schulungen, Unterweisungen und die Kommunikation von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren umfassen.

So sollen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit dabei helfen, Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern.

Mitarbeiter in Lager
Die Sicherheitsfachkraft arbeitet mit den Mitarbeitenden zusammen, um diese für den Arbeitsschutz zu motivieren.

Spezialisierte Beauftragte:

Je nach den spezifischen Risiken und Anforderungen des Unternehmens kann die Sicherheitsfachkraft (Sifa) mit spezialisierten Beauftragten wie Strahlenschutzbeauftragten, Laserschutzbeauftragten, Gefahrstoffbeauftragten und anderen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsaspekte abgedeckt sind.

Die Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und diesen verschiedenen Bereichen ist entscheidend für eine effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter:innen, sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und der Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden.

Was verdient eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Gehalt einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist sehr unterschiedlich und hängt somit von verschiedenen Faktoren wie Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung, Verantwortung, regionalen Unterschieden und branchenspezifischen Anforderungen ab.

In tarifgebundenen Unternehmen wird das Gehalt gemäß den tariflichen Vereinbarungen festgelegt.

Nach abgeschlossener Ausbildung und Weiterbildung der Sicherheitsfachkraft (FaSi) liegt das Bruttogehalt in der Regel im Bereich zwischen 45.000€ und 60.000€ Euro pro Jahr.

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