Die DIN VDE V 0825-11 „Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“ ist eine Vornorm, die Anforderungen für drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen festlegt, die öffentliche Telekommunikationsinfrastrukturen nutzen.
Sie spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz, denn sie schafft einen normativen Rahmen, der es ermöglicht, Notrufsysteme zu entwickeln, zu überprüfen und zu zertifizieren.
Dadurch wird sichergestellt, dass sie den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und so die Mitarbeitenden in Situationen von Alleinarbeit bestmöglich schützen.
Das Wichtigste in Kürze
✓ Die DIN VDE V 0825-11 legt Anforderungen für drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen fest, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen.
✓ Sie definiert die Mindestanforderungen an die Funktionalität und Sicherheit dieser Notrufsysteme, einschließlich Auslösezeiten, Ortungsfunktionen und Alarmsignale.
✓ Die Norm ist besonders relevant für den Arbeitsschutz bei Alleinarbeiten, da sie die Sicherheit und Schutzmechanismen für Mitarbeitende in gefährlichen Situationen verbessert.
Wofür steht DIN VDE und PNA-11?
DIN VDE Normen
Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" haben einen nahezu verbindlichen Status und werden von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE), die vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) getragen wird, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) festgelegt.
Die VDE-Bestimmungen und VDE-Leitlinien werden in das Deutsche Normenwerk als DIN-Normen aufgenommen. VDE-Vornormen dagegen werden nicht als Normen, sondern als Vornormen klassifiziert, und gehören daher nicht zum Deutschen Normenwerk.
PNA-11
Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA-11), gemäß der Vornorm „Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“, ist ein Notrufsystem, das zum Schutz von Mitarbeitenden genutzt wird, die alleine an wechselnden Einsatzorten arbeiten und bei Ihrer Arbeit spezifischen Gefahren ausgesetzt sind.
Diese Systeme nutzen öffentliche Telekommunikationsnetze wie den Mobilfunk zur Signalübertragung und bestehen aus mindestens einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG-11) und einer Empfangseinrichtung (EE).
Die EE empfängt und protokolliert die eingehenden Alarme. Zudem stellt sie die Funkstreckenüberwachung zum PNG-11 sicher.
Je nach Bedarf können zusätzliche Einrichtungen wie Beacon-Sender zur Lokalisierung des PNG-11 erforderlich sein.
Was steht in der DIN VDE V 0825-11?
Mindestanforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen
Die Norm ist besonders wichtig für den Einsatz von PNAs unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze, denn sie nennt die Mindestanforderungen für deren Nutzung.
Dazu gehören die Auslösezeiten für unterschiedliche Alarmtypen, die Ortung des PNG, die Wiederholung des Alarms bis zur Empfangsbestätigung, die Anzeige des Alarmzeitpunkts in der EE und die Überprüfung der Signale zwischen PNA-11 und EE.
Personen-Notsignal-Geräte müssen außerdem neben der roten Notsignaltaste auch eine willensunabhängige Alarm-Funktion, wie beispielsweise einen Ruhealarm beinhalten und einen zurücksetzbaren Voralarm auslösen.
Bei jeder Aufnahme des Betriebs ist es notwendig zuvor eine Funktionsprüfung des PNG durchzuführen, bei der die verschiedenen Alarmauslösearten, sowie die Lokalisierungsfunktion getestet werden. Die Energieversorgung muss für 12 Stunden Betrieb inklusive 30 Minuten Sprechverbindung gewährleistet sein.
Im Alarmfall sendet das PNG-11 ein optisches und akustisches Signal zur Lokalisierung aus und stellt eine automatische Sprachverbindung zur EE her. Die Funkstreckenüberwachung zwischen PNG und EE muss mithilfe einer in der PNA-11 integrierten Überwachungsfunktion regelmäßig erfolgen.
Dabei muss ein Ausfall durch einen technischen Alarm stets signalisiert werden. Ein PNG muss den Personen-Alarm so lange auslösen, bis die Empfangsbestätigung der EE angezeigt wird.
Benutzerinformation
Die Benutzerinformationen stellen sicher, dass das Gerät korrekt verwendet wird. Sie müssen in der Landessprache des Benutzers oder der Benutzerin verfasst und verständlich sein. Ebenso wird empfohlen, Symbole zu verwenden.
Alle wichtigen Informationen des Herstellers müssen beinhaltet sein.
Prüfungen
Die Prüfungen stellen sicher, dass drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen alle erforderlichen Standards erfüllen und sie umfassen messtechnische Verfahren. Oft reichen jedoch Sicht- oder Funktionsprüfungen. Auch die Auslösezeiten werden anhand von Zeitmessungen überprüft.
Wo findet die DIN VDE V 0825-11 Anwendung?
Die Norm spielt besonders bei Alleinarbeiten eine wichtige Rolle, da hier drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen zum Schutz der Mitarbeitenden eingesetzt werden und diese ordnungsgemäß funktionieren müssen.
Die Norm legt ebenso spezifische Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen festlegt, die nicht-öffentliche Kommunikationsnetze nutzen.
Sie ersetzt jedoch keine staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, sondern legt spezifische Standards für die Nutzung von PNAs fest, und ergänzt sich mit anderen Arbeitsschutzvorschriften, wie der DGUV Regel 112 139.
Dürfen nur geprüfte Personen-Notsignal-Anlagen eingesetzt werden?
Die Verwendung von nicht geprüften PNA ist grundsätzlich erlaubt, denn Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) werden nicht als persönliche Schutzausrüstungen gemäß der EU-PSA-Verordnung 2016/425 betrachtet und unterliegen daher keiner gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung.
Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die geplanten Arbeitsmittel geeignet sind, um die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Personen-Notsignal-Anlage für die Überwachung gefährlicher Alleinarbeiten geeignet ist, ist es wichtig diese entsprechend einzusetzen.
Als geeignet gelten PNA, die die Anforderungen gemäß DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" erfüllen. Dies trifft in der Regel auf PNA zu, die den Vornormen DIN VDE V 0825-1 oder DIN VDE V 0825-11 entsprechen und erfolgreich einer Bauartprüfung unterzogen wurden.