Was wird mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt?

Was wird mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt?

Trotz ihrer zentralen Bedeutung für den Arbeitsschutz erfasst eine Gefährdungsbeurteilung nicht alle Risiken - chronische Leiden und das Potenzial für Naturkatastrophen oder weiche Faktoren, sowie technologische Risiken bleiben beispielsweise oft unberücksichtigt.

Entdecken Sie hier, was mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt wird, um die Sicherheitslücken in Ihrem Unternehmen zu schließen und ein umfassenderes Verständnis der potenziellen Gefahren zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

✓ Eine Gefährdungsbeurteilung deckt oft nicht individuelle Gesundheitsrisiken, langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit, technologische Risiken und unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien ab.

✓ Zusätzliche Maßnahmen wie regelmäßige Gesundheitschecks, betriebliches Gesundheitsmanagement, Schulungen sowie die Berücksichtigung weicher Faktoren und technologischer Risiken können helfen, die Grenzen der Gefährdungsbeurteilung zu überwinden und den Arbeitsschutz zu verbessern.

✓ Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, und können haftbar gemacht werden, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden, was sogar zu Bußgeldern oder Strafen führen kann.

Was eine Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt

Infografik: Was die GB nicht ermittelt

Individuelle Gesundheitsrisiken

Jede:r Mitarbeiter:in ist einzigartig und bringt persönliche gesundheitliche Bedingungen mit, die unterschiedliche Anfälligkeiten für bestimmte Krankheiten umfassen. Chronische Erkrankungen, Allergien oder persönliche Prädispositionen für bestimmte Krankheiten können individuelle Gesundheitsrisiken darstellen, die in einer Gefährdungsbeurteilung oft nicht ermittelt werden.

Während die allgemeinen Risiken, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, im Fokus stehen, werden spezielle Schutzmaßnahmen, die individuelle gesundheitliche Bedingungen der Mitarbeitenden erfordern könnten, oft übersehen. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Mitarbeiter:innen einem höheren Risiko ausgesetzt sind, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Langfristige Auswirkungen

Neben den unmittelbaren Risiken sind es oft die langfristigen Auswirkungen, die mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt werden. Gefährdungsbeurteilungen konzentrieren sich häufig auf akute Risiken und vernachlässigen möglicherweise die kumulativen Wirkungen von langfristigen Belastungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden. Die Sammlung und Auswertung von Daten, wie Key Performance Indicators, kann dazu beitragen, längerfristige Trends zu identifizieren.

Diese Trends können aktuell noch keine unmittelbaren Risiken darstellen, könnten jedoch in Zukunft die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen beeinträchtigen. Ein proaktiver Ansatz zur Überwachung und Bewertung langfristiger Risiken ist daher entscheidend, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Unvorhersehbare Ereignisse

Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Pandemien sind weitere Aspekte, die in einer Gefährdungsbeurteilung nicht immer antizipiert werden können, werden demnach ebenfalls mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt. Sie liegen außerhalb des normalen Betriebsrisikos und können dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit haben, wenn sie zu unerwarteten Gefahren führen.

Gefährdung bei Pandemie
Pandemien können beispielsweise als unvorhersehbare Ereignisse eingestuft werden, auf die schnell reagiert werden muss.

Solche Ereignisse erfordern oft eine sofortige Reaktion und eine Anpassung der Sicherheitsprotokolle. Die Fähigkeit eines Unternehmens, auf diese Ereignisse zu reagieren und die Sicherheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, hängt oft von einer guten Vorbereitung und einer starken Notfallplanung ab. Regelmäßige Notfallübungen und ein umfassender Notfallplan sind essenziell, um in Krisensituationen schnell und effektiv handeln zu können.

Weiche Faktoren

Traditionelle Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen oft nicht weiche Faktoren wie Tagesverfassung, Stress, Wut und Hass, die die Arbeitssicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen erheblich beeinflussen können. Diese emotionalen und psychologischen Aspekte spielen eine wesentliche Rolle im Arbeitsalltag und können die Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz stark beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, auch diese Faktoren in die Beurteilung und das betriebliche Gesundheitsmanagement einzubeziehen.

Technologische Risiken 

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung entstehen neue Risiken, die eine traditionelle Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt. Cyberangriffe und technische Fehlfunktionen können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit und den Betrieb eines Unternehmens haben. Diese technologischen Risiken müssen daher in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden, um ein umfassendes Sicherheitsmanagement zu gewährleisten.

Ergänzende Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung

Um die Grenzen der Gefährdungsbeurteilung zu überwinden, gibt es verschiedene ergänzende Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können. Dazu gehören regelmäßige Gesundheitschecks, betriebliches Gesundheitsmanagement und Schulungen.

Regelmäßige Gesundheitschecks

Gesundheitscheck Ärztin
Regelmäßige Gesundheitschecks gelten als wichtige Präventionsmaßnahme, um Lücken der Gefährdungsbeurteilung zu decken.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind eine effektive Methode, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Sie umfassen ärztliche Beratungsgespräche und gegebenenfalls weitere Untersuchungen wie Hörtests, die vom Betriebsarzt bzw. von der Betriebsärztin angeboten werden können.

Es gibt drei Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen: die Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge. Pflichtvorsorge muss bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Angebotsvorsorge ist bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten. Wunschvorsorge ist zu ermöglichen, wenn ein Gesundheitsschaden durch die Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) fördert die Gesundheit der Mitarbeiter:innen und integriert Gesundheitsmaßnahmen im Unternehmen. Es umfasst Prävention und gesundheitsförderliches Verhalten. Das BGM steigert die Mitarbeiterzufriedenheit bzw. -bindung, reduziert Krankheitstage und spart Kosten.

Grundprinzipien:

  1. Integration in alle Unternehmensbereiche
  2. Partizipation aller Mitarbeiter:innen
  3. Bedarfsorientiertes Projektmanagement
  4. Ganzheitlicher Ansatz (Arbeitsschutz, Personalmanagement, Gesundheitsförderung)

Die Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements sollten die Interessen des Unternehmens widerspiegeln und auf die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ausgerichtet sein.

Präventive Maßnahmen gegen Arbeitsstress und Burnout sind ebenso wichtig wie körperliche Gesundheitsmaßnahmen.

Schulungen und Weiterbildungen

Sicherheitsschulung
In Schulungen können Mitarbeiter:innen ihr Wissen zur Arbeitssicherheit auffrischen.

Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit sind für Unternehmen unerlässlich. Sie ermöglichen es den Unternehmen, den Arbeitsschutz in der betrieblichen Praxis effektiv umzusetzen und zu integrieren.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte ihr Wissen stets aktuell halten, um den Arbeitgeber effektiv unterstützen zu können. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende können dazu beitragen, Verstöße gegen die Arbeitssicherheit zu verringern und das Verständnis für die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen zu fördern.

Berücksichtigung weicher Faktoren

Um weiche Faktoren angemessen zu berücksichtigen, sollten Unternehmen flexible Arbeitszeiten und Pausen zur Stabilisierung der Arbeitsleistung einführen. Stressbewältigungsprogramme wie Workshops, Yoga und Achtsamkeitstraining können helfen, Stress abzubauen. Ein Konfliktmanagementsystem sowie Schulungen zur gewaltfreien Kommunikation unterstützen den Umgang mit negativen Emotionen wie Wut und Hass. Zudem sollten Richtlinien gegen Mobbing und Diskriminierung entwickelt und soziale Aktivitäten am Arbeitsplatz gefördert werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Berücksichtigung technologischer Risiken

Um technologische Risiken angemessen zu berücksichtigen, sollten Unternehmen regelmäßige IT-Sicherheitsaudits durchführen, um Sicherheitslücken in der IT-Infrastruktur zu identifizieren und zu beheben. Zudem sind regelmäßige Schulungen zu Cybersecurity für Mitarbeiter:innen unerlässlich, um das Bewusstsein für Cyberrisiken zu schärfen und sichere Verhaltensweisen zu fördern. Diese Maßnahmen helfen, die Gefährdungsbeurteilung an moderne technologische Herausforderungen anzupassen und ein sicheres und störungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit externen Experten bzw. Expertinnen

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit externen Experten bzw. Expertinnen, wie Betriebsärzten bzw. -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, können dazu beitragen, die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen zu optimieren.

Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin

Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin spielt eine zentrale Rolle bei der Arbeit und beim Arbeitsschutz. Er bzw. sie unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes und ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit im Betrieb.

Von der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bis zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen und der Unterweisung von Mitarbeitenden – der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin ist ein:e wichtige:r Partner:in für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in die Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine beratende Funktion und unterstützt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie entwickelt Lösungsalternativen zur Risikoreduzierung und begleitet deren Umsetzung.

Diese Fachkräfte helfen bei der Ermittlung und Beurteilung von Risiken verschiedener Tätigkeiten. Sie tragen dazu bei, die Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand zu halten und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Es gibt sowohl Pflichten als auch Haftungen, die mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verbunden sind.

Arbeitsschutzgesetz

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale gesetzliche Regelwerk des Arbeitsschutzes zum Schutz von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmer:innen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet es Arbeitgeber zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz und setzt die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument zu diesem Zweck ein. Die Gefährdungsbeurteilung sollte an den spezifischen Gegebenheiten des Betriebs ausgerichtet sein. Sie umfasst die Vorbereitung, Ermittlung, Beurteilung, Festlegung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen sowie deren Überprüfung und Aktualisierung. Es besteht eine Dokumentationspflicht für die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung.

Haftung und Sanktionen

Arbeitgeber haben die rechtliche Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und bleiben auch bei der Beauftragung Dritter zur Kontrolle verpflichtet. Die Nichteinhaltung spezifischer Sicherheitsvorschriften kann zu Haftungsrisiken führen. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Schwerwiegende Verstöße, wie etwa die fahrlässige Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Mitarbeitenden, können Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben. Für weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutzgesetz können Sie den Bund Verlag besuchen.

Best Practices für Arbeitgeber

Es gibt bewährte Verfahren, die Arbeitgeber befolgen können, um die Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Dazu gehören offene Kommunikation und Feedback sowie kontinuierliche Verbesserung.

Offene Kommunikation und Feedback

Offene Kommunikation verbessert den Prozess der Gefahrenerkennung. Mitarbeiter:innen, die täglich mit den Operationen betraut sind, können kritische Rückmeldungen über Risiken geben. Arbeitgeber sollten regelmäßige Sicherheitsgespräche oder Sicherheitskurzgespräche abhalten, um Beschäftigte an die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien zu erinnern und über die Risiken der Nichteinhaltung zu informieren.

Kontinuierliche Verbesserung

Eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit ist essentiell für die Reaktion auf Herausforderungen und die Anpassung basierend auf kritischem Feedback und Daten. Um wirklich wirksame Verbesserungen zu erzielen, muss die Ursachenforschung für Probleme im Vordergrund stehen, statt nur die Symptome zu behandeln. Unvorhergesehene Situationen, wie plötzliche Veränderungen in der Teamzusammensetzung oder im Management, erfordern eine flexible Anpassung der Sicherheitskonzepte. Gefährdungsbeurteilungen sollten nicht statisch sein, sondern regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neuen Risiken und Veränderungen im Betrieb gerecht zu werden.

Entwicklung einer Sicherheitskultur

Eine starke Sicherheitskultur ist entscheidend für die Arbeitssicherheit. Führungskräfte sollten Sicherheit vorleben und Offenheit fördern. Die Beteiligung der Mitarbeiter:innen bei Sicherheitsmaßnahmen erhöht Engagement und Akzeptanz. Regelmäßige Besprechungen und Updates schaffen Bewusstsein. Die Anerkennung eines sicherheitsbewussten Verhaltens sowie kontinuierliche Schulungen gewährleisten, dass alle über die nötigen Kenntnisse verfügen. Diese Maßnahmen fördern proaktives Risikomanagement und verbessern die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung ein unerlässliches Instrument im Arbeitsschutz ist, doch sie hat ihre Grenzen. Individuelle Gesundheitsrisiken, langfristige Auswirkungen und unvorhersehbare Ereignisse werden oft nicht ermittelt bzw. nicht vollständig erfasst. Daher ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen wie regelmäßige Gesundheitschecks, ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement und Schulungen einzuführen.

Die Zusammenarbeit mit externen Experten bzw. Expertinnen kann die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen weiter optimieren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Bei Verstößen drohen Haftungsrisiken und Sanktionen. 

Offene Kommunikation und kontinuierliche Verbesserung sind bewährte Verfahren, die Arbeitgeber befolgen können, um die Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert nach der Gefährdungsbeurteilung?

Nach der Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzmaßnahmen ergriffen und die Arbeitsbedingungen gegebenenfalls angepasst werden. In einigen Fällen kann die Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht fortgesetzt werden.

Was passiert, wenn man keine Gefährdungsbeurteilung durchführt?

Ohne eine Gefährdungsbeurteilung riskieren Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für ihre Mitarbeiter:innen sowie mögliche Bußgeldstrafen. Zudem besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, da potenzielle Gefahren nicht identifiziert und beseitigt werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die erforderliche Beurteilung durchführen, um die Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten.

Was wird mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt?

Mit einer Gefährdungsbeurteilung werden potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Risikoreduzierung festgelegt. Diese Analyse bildet die Grundlage für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Was sind die Grenzen einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Grenzen einer Gefährdungsbeurteilung liegen in der möglichen Unvollständigkeit bei der Erfassung individueller Gesundheitsrisiken, langfristiger Auswirkungen, unvorhersehbarer Ereignisse, weicher und technologischer Faktoren.

Was sind ergänzende Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung?

Zusätzliche Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung können regelmäßige Gesundheitschecks, betriebliches Gesundheitsmanagement und Schulungen umfassen. Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

100% Sicherheit gibt es nicht, aber durch kontinuierliche Anpassung und proaktives Management von Risiken können Unternehmen eine sichere Arbeitsumgebung schaffen.

Jörg Weidemann
Sicherheitsberater & Autor JW Safety & Security
Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

Kostenlose Beratung

Unsere Expert:innen beantworten gerne Ihre Fragen zur Alleinarbeit und zu unserem Notfallsystem.

Beratungstermin vereinbaren