Wie oft ist eine DGUV Prüfung erforderlich? Die Kurzantwort: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen oft häufiger geprüft werden als ortsgebundene Anlagen. Doch die genaue Prüffrequenz hängt von zahlreichen Faktoren ab. In diesem Artikel klären wir umfassend, welche Prüffristen für Ihre elektrischen Anlagen und Geräte gelten und wie Sie diese einhalten.
Das Wichtigste in Kürze
✓ DGUV 3 Prüffristen sind zentral für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, basieren auf der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit und müssen individuell von jedem Unternehmen ermittelt werden. Sie sind in der DGUV Vorschrift 3 zu finden.
✓ Die rechtlichen Grundlagen für die Prüffristen ergeben sich aus mehreren Vorschriften. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt in § 14 fest, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen. Ergänzend dazu beschreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201) detailliert, wie die Prüfungen durchzuführen sind. Die Anforderungen an die „befähigte Person“, die diese Prüfungen vornnimmt, sind in TRBS 1203 geregelt.
✓ Die Prüffristen sind abhängig von der Art der elektrischen Anlagen sowie der Nutzungshäufigkeit; ortsfeste Anlagen werden gemäß DGUV V3 meist alle vier Jahre, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel je nach Beanspruchung zwischen 6 Monaten und 2 Jahren geprüft.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Definition und Zweck der DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine wichtige Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die darauf abzielt, die Sicherheit von Mitarbeitenden im Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen in Betrieben sicherzustellen. Sie legt fest, wie die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchzuführen sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Durch regelmäßige Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 können potenzielle Gefahren frühzeitig identifiziert und behoben werden, was die Unfallgefahr erheblich reduziert und eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet.
Geschichte und Entwicklung der DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 hat ihren Ursprung in der früheren Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3. Im Jahr 2014 wurde diese Vorschrift in die DGUV Vorschrift 3 integriert, um eine einheitliche und umfassende Regelung für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu schaffen. Die Zusammenführung dieser Vorschriften trug dazu bei, die Sicherheitsstandards zu vereinheitlichen und die Einhaltung der Regelungen zu vereinfachen. Heute regelt die DGUV Vorschrift 3 sowohl die Prüfanforderungen für ortsfeste Maschinen und Anlagen als auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
DGUV Prüffristen: Bedeutung und Einflussfaktoren

Die Einhaltung der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern erhöht die Sicherheit am Arbeitsplatz durch frühzeitiges Erkennen und Beseitigen von Mängeln. Doch hier stellt sich eine Frage zur DGUV Prüfung - wie oft muss sie eigentlich durchgeführt werden? Besonders wichtig ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, die häufiger erfolgen muss als bei ortsfesten Anlagen.
Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
Die Prüffristen werden laut DGUV V3 durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Art der Anlage, die Häufigkeit der Nutzung und die spezifischen Umgebungsbedingungen. Ortsfeste Betriebsmittel wie Klimaanlagen oder Steckdosen haben in der Regel eine Prüffrist von 4 Jahren. Im Gegensatz dazu müssen ortsveränderliche Betriebsmittel je nach ihrer Beanspruchung und den Einsatzbedingungen häufiger überprüft werden – in manchen Fällen alle 6 Monate bis zu 2 Jahre.
Einsatzbereich
Der Einsatzbereich spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung, wie oft die DGUV Prüfung durchgeführt werden muss. Geräte, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, wie etwa Feuchtigkeit oder mechanischen Belastungen, erfordern kürzere Prüfintervalle. Besonders die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist in anspruchsvollen Umgebungen, wie auf Baustellen, alle drei Monate erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument, um festzulegen, wie oft DGUV Prüfungen umzusetzen sind. Sie ermittelt, wie oft Betriebsmittel, einschließlich ortsveränderlicher Geräte, geprüft werden müssen und passt die Intervalle an die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten sowie Gefährdungen an. Durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung wird ein rechtssicherer Schutz der Beschäftigten gewährleistet und die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt.
DGUV Prüfung: Wie oft ist sie erforderlich?

Die Frage "DGUV Prüfung – wie oft?" unterscheidet zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Der E-Check spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Prüffristen. Es handelt sich dabei um eine anerkannte, normgerechte Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Für ortsfeste elektrische Anlagen stellt der E-Check sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln gewährleistet der E-Check, dass die Inspektionen innerhalb der empfohlenen Intervalle durchgeführt werden und den DGUV V3 Standards entsprechen. Der Begriff „E-Check“ ist eine geschützte Marke der Elektroinnung (ZVEH) und beschreibt eine freiwillige Inspektion elektrischer Anlagen und Geräte. Er kann zwar auf die DGUV V3 Vorgaben abgestimmt sein, ersetzt aber nicht automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass der durchgeführte E-Check alle gesetzlichen Anforderungen nach DGUV V3, BetrSichV § 14 und TRBS 1201 erfüllt.
Die DGUV Prüfung: Wie oft müssen ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsfeste elektrische Anlagen sollten gemäß den Empfehlungen der DGUV V3 grundsätzlich alle vier Jahre geprüft werden. Für Anlagen, die sich in besonders sensiblen Bereichen befinden, wie feuchten oder nassen Betriebsstätten, wird ein jährliches Prüfintervall empfohlen, um die Sicherheit zu erhöhen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Zeitangaben lediglich als Richtwerte dienen. Die tatsächlichen Prüfintervalle können je nach den spezifischen Bedingungen und Risiken im Betrieb variieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Prüfintervalle regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Die DGUV Prüfung: Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterliegen einer regelmäßigen Prüfungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 3. Die Prüfintervalle variieren je nach Einsatzgebiet und Beanspruchung der Geräte. Generell ist eine Prüfung alle 6 Monate vorgeschrieben, wobei auf Baustellen aufgrund der höheren Gefährdung alle 3 Monate empfohlen wird. In Fertigungsstätten und Werkstätten, wo eine höhere Beanspruchung zu erwarten ist, müssen Geräte und Maschinen jährlich geprüft werden.
Für Büros gelten in der Regel längere Prüfintervalle, die bis zu 2 Jahre betragen können. Wenn jedoch eine geringe Fehlerquote von unter 2 % nachgewiesen werden kann, ist es möglich, die Prüffristen auf bis zu 24 Monate zu verlängern, selbst in Bürobereichen, wenn dies unter sicheren Bedingungen nachweislich vertretbar ist. Diese flexiblen Regelungen ermöglichen eine Anpassung der Prüfintervalle an die tatsächlichen Einsatzbedingungen und das Risiko im jeweiligen Bereich.
Prüffristen nach Instandhaltungsmaßnahmen
Nach jeder Wartung, Instandsetzung, Wiederinbetriebnahme sowie nach Reparaturen oder Veränderungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist eine erneute Prüfung erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist insbesondere in § 5 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Eine erneute Prüfung ist erforderlich,
- wenn ein Betriebsmittel nach einer Reparatur oder Änderung wieder in Betrieb genommen wird
- ein neues Betriebsmittel erstmals in einer Arbeitsumgebung verwendet wird
- und sicherheitsrelevante Veränderungen an der elektrischen Anlage vorgenommen wurden.
Dabei müssen die Prüfergebnisse dokumentiert werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfung dient dazu, die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlagen und Betriebsmittel sicherzustellen und mögliche Gefährdungen zu verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die kontinuierliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren.
Wer muss sich nach der DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?
Verantwortung des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen, einschließlich der Gewährleistung der Elektrosicherheit im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 3 legt die Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel fest, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es ist Ihre Pflicht sicherzustellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft werden, um potenzielle Gefahren zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung und zum Schutz Ihrer Belegschaft vor elektrischen Gefährdungen. Darüber hinaus muss innerhalb des Unternehmens eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 benannt werden, die die Organisation und Durchführung der Prüfungen nach DGUV V3 koordiniert.
Pflichten der Arbeitnehmer:innen

Die Arbeitnehmer:innen tragen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz ebenfalls eine Verantwortung für die Elektrosicherheit im Betrieb. Sie müssen sicherstellen, dass Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur dann verwenden, wenn sie sicher sind, dass diese ordnungsgemäß geprüft wurden. Sollten Mängel oder Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auftreten, sind sie verpflichtet, diese umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Die aktive Mitwirkung an der Einhaltung der DGUV V3 Vorschriften trägt entscheidend zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und hilft, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Dokumentation und Kommunikation
Alle Ergebnisse der Prüfungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden. Diese Dokumentation ist im Falle eines Schadensfalls wichtig, um eine Haftungsbegründung gegenüber Arbeitgebern oder Beschäftigten schnell und transparent durchführen zu können. Eine klare Kommunikation und enge Abstimmung zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgebern und externen Dienstleistern ist unerlässlich, um die Einhaltung der Prüffristen und die Sicherheit aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3 sicherzustellen.
Durchführung der DGUV V3 Prüfung
Die DGUV V3 Prüfung darf nur von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden.
Befähigte Personen:
Befähigte Personen, die mit der Durchführung der DGUV V3 Prüfungen betraut werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation wie beispielsweise ein technisches Studium
- mehrjährige praktische Erfahrung in der Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- Kenntnisse über typische Schäden und deren Gefahren
Befähigte Personen sollten regelmäßig mehrere Prüfungen nach DGUV V3 pro Jahr durchführen und sich kontinuierlich fort- und weiterbilden, um ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Qualifikation einer befähigten Person kann durch mehrjährige praktische Tätigkeit und entsprechende Aus- oder Weiterbildungen nachgewiesen werden, und diese Qualifikation muss dokumentiert werden, um die Fachkompetenz sicherzustellen.
Ablauf der Prüfung:
Die DGUV V3 Prüfung beginnt mit einer Sichtprüfung, bei der offensichtliche Mängel und Schäden an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln überprüft werden. Anschließend folgen Messungen elektrischer Größen, wie Widerstand und Isolationsfähigkeit, um sicherzustellen, dass die Anlagen sicher betrieben werden können. Abschließend wird eine Funktionsprüfung durchgeführt, um zu gewährleisten, dass das Betriebsmittel korrekt arbeitet und alle Sicherheitsmechanismen ordnungsgemäß funktionieren.
Das Prüfprotokoll muss gemäß DGUV Vorschrift 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung vollständig und fachgerecht ausgefüllt werden. Es sollte eine eindeutige Identifizierung des Prüfgeräts sowie der Prüfergebnisse enthalten und sowohl im Original sicher aufbewahrt als auch in Kopie in der Nähe der Anlage zugänglich sein. Werden Mängel während der Prüfung festgestellt, sind Empfehlungen für geeignete Behebungsmaßnahmen zu geben, um die Elektrosicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Tipps zur Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen:
Die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Falle eines Unfalls oder Schadens ist die Dokumentation der Prüffristen unerlässlich, da sie sowohl der Sicherheit der Beschäftigten dient als auch eine rechtliche Absicherung für den Unternehmer bietet.
Prüfplan erstellen: Erstellen Sie einen Prüfplan, der klar aufzeigt, wie oft DGUV Prüfungen durchgeführt werden müssen. Ebenso sollte dieser Plan alle zuständigen Personen und die detaillierten Schritte der Durchführung umfassen. Obwohl Prüfplaketten nicht vorgeschrieben sind, können sie helfen, die nächste DGUV V3 Prüfung zu organisieren. Eine Erinnerungsfunktion im Prüfplan stellt sicher, dass Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden.
Umsetzung der DGUV V3 Prüffristen:
Zur erfolgreichen Umsetzung der DGUV V3 Prüffristen sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Erstellen Sie eine Liste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel.
- Planen und führen Sie die Prüfungen rechtzeitig durch.
- Nutzen Sie Prüfsoftware zur Verwaltung und Dokumentation der Prüfungen.
- Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig über die Anforderungen und Bedeutung der DGUV V3 Prüfungen.
Schulung der Mitarbeitenden: Die Schulung der Mitarbeitenden spielt eine zentrale Rolle für die Gewährleistung der Elektrosicherheit im Betrieb. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter:innen im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten gut geschult und unterwiesen sind, um die korrekte Nutzung und Handhabung zu gewährleisten. Schulungen helfen, das Bewusstsein für Elektrosicherheit zu stärken und die Einhaltung der Prüfpflichten sowie der Prüffristen nach der DGUV Vorschrift 3 zu fördern.
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Anforderungen der DGUV V3 verstehen und die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Eine gut informierte Belegschaft trägt maßgeblich dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die DGUV V3 Prüfung kurz gesagt?
Die DGUV V3 Prüfung bezieht sich auf die regelmäßige Prüfung der elektrischen Sicherheit, die in der DGUV Vorschrift 3 geregelt ist. DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, ein Zusammenschluss von Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften.
Ist die DGUV Prüfung Pflicht?
Ja, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland für alle Unternehmen verpflichtend, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren und den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Wann ist eine DGUV 3 Prüfung notwendig?
Eine DGUV V3 Prüfung ist notwendig, wenn ein Arbeitgeber elektrische Betriebsmittel, Anlagen oder Maschinen bereitstellt.
DGUV Prüfung: Wie oft muss sie durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der DGUV V3 Prüfung hängt von der Art der elektrischen Betriebsmittel, den Umgebungsbedingungen und dem individuellen Risiko ab. Die Prüffrequenz ist abhängig von mehreren Faktoren:
- Ortsfeste elektrische Anlagen: Standardmäßig alle 4 Jahre, bei erhöhtem Risiko (z. B. in feuchten oder explosionsgefährdeten Bereichen) jährlich.
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, abhängig von der Nutzungshäufigkeit und den Umgebungsbedingungen.
- Baustellen: Durch die hohe Beanspruchung alle 3 Monate.
- Büroumgebungen: In der Regel alle 2 Jahre, bei sehr geringer Fehlerquote kann eine Verlängerung geprüft werden.
- Nach Reparaturen oder Änderungen: Immer eine erneute Prüfung erforderlich.
Achtung: Diese Fristen sind Richtwerte. Die tatsächlichen Intervalle müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmt und dokumentiert werden.