Durch die Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer:innen im Home-Office. Für einige wird dies auch in Zukunft so bleiben, da viele Arbeitnehmer:innen Gefallen an dieser neuen Art des Arbeitens gefunden haben. Dabei ist der Arbeitsschutz bei der Arbeit im Home-Office genauso wichtig, wie auch bei der Arbeit in einem Büro. Es gibt hier jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
✓ Telearbeit findet an einem festen Ort und zu festen Zeiten statt (typischerweise von zu Hause aus), während mobile Arbeit flexibler ist und an verschiedenen Orten erfolgen kann.
✓ Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG ist auch im Home-Office notwendig, unabhängig davon, ob es sich um Telearbeit oder mobile Arbeit handelt.
✓ Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes (z.B. richtige Sitzhöhe, Bildschirmposition), sowie ausreichende Beleuchtung und Belüftung sind wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung von gesundheitlichen Beschwerden.
Unterschied zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit
Um die rechtlichen Fragen zum Arbeitsschutz zu klären, muss zunächst zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit unterschieden werden, da sich hierdurch unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz ergeben. Mobiles Arbeiten und Telearbeit unterscheiden sich vor allem in Bezug auf Arbeitsort und -zeit.
Die Telearbeit
Telearbeit findet an einem festgelegten Ort und zu einer bestimmten Zeit statt. In der Regel arbeitet der oder die Mitarbeiter:in hier dauerhaft von zu Hause aus - es handelt sich also um einen klassischen Remote-Job.
Die Arbeitsstättenverordnung, die festlegt, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat, gilt nur für die Telearbeit. Es ist also der Arbeitgeber, der in diesem Fall für die Einrichtung des Arbeitsplatzes die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt.
Ein heimischer Arbeitsplatz gilt erst dann offiziell als Arbeitsstätte, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in die Bedingungen der Telearbeit in einem entsprechenden Vertrag oder in einer Vereinbarung fixiert haben. Sobald dies geschehen ist, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass mit dem Beginn der Beschäftigung die benötigte Ausstattung für den Telearbeitsplatz vorhanden ist.
Üblicherweise entspricht die Ausstattung von Telearbeitsplätzen daher der von betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Arbeitgeber sollten sich entsprechend informieren und korrekt einordnen, ob es sich um mobiles Arbeiten oder Telearbeit handelt. Nur so können die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Bei der Telearbeit sollte der Arbeitsplatz möglichst ergonomisch gestaltet sein. Das heißt, der Bildschirm sollte auf Augenhöhe sein, es sollten genügend Ablagemöglichkeiten vorhanden sein und die Beleuchtung sollte stimmen. Außerdem ist es wichtig, dass der Arbeitsplatz nicht zu überfüllt ist und genügend Platz zum Entspannen bietet.
Auch das Thema Sicherheit ist wichtig. Um die Anforderungen an einen sicheren Büroarbeitsplatz zu erfüllen, sollten beispielsweise die Möbel fest mit dem Boden verbunden sein, um ein Umkippen zu verhindern.
Die mobile Arbeit
Bei mobiler Arbeit ist der oder die Mitarbeiter:in flexibler, er oder sie kann seine/ihre Arbeit unabhängig von Ort und Zeit erledigen - dies kann zu Hause sein, aber zum Beispiel auch in einem Café. Das klassische Home-Office, das entweder vorübergehend oder an einzelnen Tagen in der Woche genutzt wird, ist demnach der mobilen Arbeit zuzuordnen.
Die hohen Anforderungen, die an den Telearbeitsplatz gestellt werden, müssen mobile Arbeitsplätze im klassischen Home-Office nicht erfüllen - häufig wird zum Beispiel auf einem Küchenstuhl, statt auf einem ergonomischen Stuhl gearbeitet.
Welche gesetzlichen Auflagen zum Arbeitsschutz müssen sowohl bei mobiler Arbeit als auch bei Telearbeit erfüllt werden?
Dennoch gibt es einige Auflagen, die der Arbeitgeber grundsätzlich zu beachten hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Telearbeitsplatz oder einen mobilen Arbeitsplatz handelt.
Der Arbeitgeber hat laut…
• § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen zu sorgen.
• § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese beiden Paragrafen machen somit deutlich, dass der Arbeitgeber, genau wie auch im herkömmlichen Büro, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter:innen bei der Arbeitsausführung zuständig ist.
• § 12 ArbSchG zur Arbeit im mobilen Büro zu unterweisen. Dies macht die Sicherheitsunterweisung sowohl für Arbeitnehmer:innen im Büro, als auch für die Arbeit außerhalb des Büros notwendig. Diese kann hierbei auch online erfolgen.
• Arbeitszeitgesetz auf Arbeitszeiten, Pausen etc. zu achten. Beschäftigte im mobilen Büro haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Beschäftigten auch. Das bedeutet, dass sie beispielsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie krank sind, die gleichen Arbeitszeitregelungen und Anspruch auf dieselben Pausen haben.
Entsprechend dürfen Beschäftigte auch im Home-Office nicht länger als sechs Stunden am Tag und höchstens 30 Stunden pro Woche mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden, wenn sie nicht mindestens eine halbe Stunde Pause haben. Weiterhin darf die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Dies gilt sowohl für die Telearbeit, als auch für die mobile Arbeit.
Tipps für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz im Home-Office
1. Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz ergonomisch.
Damit Sie möglichst effektiv und ohne Risiko arbeiten können, sollten Sie Ihren Arbeitsplatz ergonomisch gestalten.
- Die Sitzhöhe sollte auf Ihre Größe angepasst sein. Informationen zur Auswahl eines passenden ergonomischen Stuhls finden sich in einer Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Der Monitor sollte in einer gerade Linie auf Augenhöhe sein und mindestens eine Armlänge entfernt sein.
- Die Tastatur und das Mauspad sollten gut erreichbar sein und sich in einer Ebene mit Ellenbogen und Handflächen befinden.
- Es sollte genug Platz für die Beine geben und diese sollten fest auf dem Boden stehen. Ein Fußhocker schont zum Beispiel den Rücken.
2. Achten Sie auch auf ausreichend Beleuchtung und Belüftung.
Beleuchtung und Belüftung spielen im Home-Office eine wichtige Rolle. Gut beleuchtete Arbeitsplätze sorgen für eine angenehme Atmosphäre und tragen zur Konzentration bei. Zudem ist es wichtig, dass das Home-Office ausreichend belüftet wird, um Schadstoffe abzubauen. Bei der Auswahl der Lampen sollte darauf geachtet werden, dass diese blendfrei sind und den gesamten Arbeitsbereich gut ausleuchten. Ideal ist eine Lichtquelle, die von allen Seiten gleichmäßig strahlt. Bei der Belüftung sollte man auf die richtige Luftzirkulation achten. Am besten lässt man von Zeit zu Zeit frische Luft herein, indem man die Fenster öffnet, aber auch eine gute Lüftungsanlage ist empfehlenswert. Sie sollte regelmäßig gereinigt werden, um Schimmelbildung vorzubeugen.
3. Achten Sie auf ausreichend Bewegung und Sitzpausen.
Normalerweise sind der Weg zur Arbeit oder auch kleinere Strecken im Büro, wie der Gang zum Kopierer, kleine Sitzpausen. Diese beugen typischen Bürokrankheiten wie Rückenschmerzen oder Nackenverspannungen vor. Bei der Arbeit zu Hause ist daher besonders darauf Acht zu geben, für ausreichend Bewegung zu sorgen. Dies schützt nicht nur die Gesundheit, sondern fördert auch die Konzentration und ist ein Ventil, um Stress abzubauen.
Fazit
Das ortsunabhängige Arbeiten schenkt vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein höheres Maß an Freiheit und Flexibilität. Damit geht allerdings auch mehr Eigenverantwortung einher, um selbst für einen sicheren und gesundheitsschützenden Arbeitsplatz zu sorgen. Dennoch ist es der Arbeitgeber, der zuletzt die Verantwortung für den Arbeitsschutz innehat, indem er beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder eine Sicherheitsunterweisung erteilt. Er muss also dafür sorgen, dass die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Umfang der Verantwortung hängt hierbei davon ab, ob es sich um einen Telearbeitsplatz oder einen mobilen Arbeitsplatz handelt - bei mobiler Arbeit hat der oder die Arbeitnehmer:in ein deutlich höheres Maß an Eigenverantwortung und muss sich seinen Arbeitsplatz selbst so einrichten, dass dieser gesundheitsschützend ist. Im Falle eines Telearbeitsplatzes obliegt die Verantwortung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzbestimmungen dem Arbeitgeber.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Arbeiten von zu Hause den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten entbindet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen bei der Arbeitsausführung zu sorgen - aufgrund der erschwerten Kontrollierbarkeit ist hierbei allerdings die Kooperation der Arbeitnehmer:innen im Home-Office wichtiger denn je.