Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und stellt eine gesetzliche Pflicht für jeden Unternehmer dar. Sie dient dazu, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzulegen und umzusetzen. Doch warum ist die Gefährdungsbeurteilung ein so bedeutender Teil des Arbeitsschutzes, und welche Pflichten ergeben sich daraus für Arbeitgeber?
Das Wichtigste in Kürze
✓ Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fundamentaler Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes, der die Grundlage für ein sicheres Arbeitsumfeld bildet.
✓ Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Gefahren zu erkennen, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu implementieren und zu dokumentieren, sowie regelmäßige Checks vorzunehmen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden in jedem Moment zu gewährleisten.
✓ Die Gefährdungsbeurteilung trägt nicht nur zur Gesundheit der Mitarbeitenden bei, sondern steigert auch die Motivation und Produktivität im Unternehmen.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz

Die Gefährdungsbeurteilung gilt als das Herzstück des Arbeitsschutzes und ist ein essenzieller Bestandteil jeder Maßnahme zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Ohne eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen lassen sich wirkungsvolle Schutzmaßnahmen nicht gezielt ableiten.
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ermöglicht die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken und fördert somit präventives Handeln. Dies trägt nicht nur maßgeblich zum Schutz der Beschäftigten bei, sondern stärkt zugleich die Unternehmenskultur. Arbeitgeber, die den Arbeitsschutz ernst nehmen und die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen, schaffen ein Arbeitsumfeld, das Sicherheit und Wertschätzung vermittelt – ein entscheidender Faktor für die Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit.
Rechtliche Grundlagen: Das Arbeitsschutzgesetz
Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in anderen Gesetzen und Vorschriften geregelt. Das ArbSchG ist das wichtigste Gesetz für den Arbeitsschutz in Deutschland und regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten im Hinblick auf den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die notwendigen Schutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer:innen zu treffen. Dazu gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung auf Wirksamkeit.
Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz sind:
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten regelt.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Anforderungen an die Sicherheit von Betrieben regelt.
- Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die die Anforderungen an die Handhabung von Gefahrstoffen regelt.
Diese Gesetze bilden zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die Basis für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie sorgen dafür, dass die Arbeitgeber ihre Verantwortung ernst nehmen und notwendige Maßnahmen für den Arbeitsschutz ergreifen.
Gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und potenzieller Gefahren für die Mitarbeitenden. Die Verantwortung für die Durchführung und Kontrolle dieser Gefährdungsbeurteilung liegt stets beim Unternehmer, unabhängig davon, ob diese intern oder extern durchgeführt wird.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung ist seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach spezifischen Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung, die je nach Branche und Arbeitsumfeld variieren können. Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz besteht eine schriftliche Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung für Betriebe mit regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten. Auch in kleineren Unternehmen ist eine freiwillige Dokumentation dringend zu empfehlen, um Nachweisführung und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Regelmäßige Überprüfungen sind essenziell, damit die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen langfristig gewährleistet wird. Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen technische Schutzmaßnahmen mindestens alle drei Jahre kontrolliert werden. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schreibt zudem vor, dass die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Diese wiederkehrenden Kontrollen stellen sicher, dass Arbeitsschutzmaßnahmen stets den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen.
Die Überprüfungshäufigkeit richtet sich nach Art und Umfang der Gefährdungen sowie nach betrieblichen Veränderungen. Grundsätzlich gilt: Eine Gefährdungsbeurteilung muss bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen oder Arbeitsmittel sowie bei neuen sicherheitsrelevanten Erkenntnissen überprüft und angepasst werden. Einige Verordnungen – z. B. die Biostoffverordnung – nennen spezifische Intervalle, doch meist liegt die Bewertung im Ermessen des Arbeitgebers und sollte risikoorientiert erfolgen.
Ziele und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

Das Hauptziel der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, potenzielle Gefahren nicht nur frühzeitig zu erkennen, sondern auch zu beseitigen, bevor sie zu einem Risiko für die Gesundheit werden. Durch diesen präventiven Charakter der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden.
Bei der Einhaltung der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen sind alle gefragt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine entscheidende Rolle dabei, die Mitarbeitenden zur aktiven Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung zu motivieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein starres Dokument, sondern ein dynamischer Prozess, der regelmäßig angepasst und fortgeschrieben werden muss. Neue Arbeitsmittel, gesetzliche Änderungen, technologische Entwicklungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle erfordern eine kontinuierliche Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung.
Arten von Gefährdungen am Arbeitsplatz

Es gibt verschiedene Arten von Gefährdungen am Arbeitsplatz, die je nach Branche und Tätigkeitsbereich unterschiedlich ausgeprägt sind:
- Physikalische Gefährdungen entstehen durch Faktoren wie Lärm, Vibrationen, extreme Temperaturen oder elektrische Gefahren. Besonders relevant sind sie in Industriestätten oder auf Baustellen.
- Chemische Gefährdungen gehen vom Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Chemikalien oder Dämpfen aus, beispielsweise in der chemischen Industrie oder in Laboren.
- Biologische Gefährdungen treten vor allem in Berufen auf, die den Kontakt mit Lebewesen erfordern, etwa im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft.
- Psychische Belastungen wie Stress oder Mobbing sind besonders in Berufen mit hoher emotionaler Beanspruchung, in Büroumgebungen oder im Sozialwesen von Bedeutung. Unerkannte psychische Belastungen können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Da die Relevanz der Gefährdungen je nach Branche variiert, ist eine branchenspezifische Anpassung der Gefährdungsbeurteilung essenziell.
Weitere relevante Gefährdungsarten umfassen mechanische Gefährdungen, etwa durch bewegliche Maschinenteile, Quetsch- oder Schneidgefahren, sowie elektrische Gefährdungen, die durch defekte Leitungen, unzureichend gesicherte Anlagen oder elektrostatische Aufladungen entstehen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung treten zunehmend auch digitale Gefährdungen auf – darunter Cyberangriffe, Softwarefehler, Fehlbedienungen KI-gestützter Systeme oder Überforderung durch digitale Tools. Diese Risiken wirken sich nicht nur technisch aus, sondern können auch zu psychischen Belastungen führen.
7 Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung wird in sieben systematischen Schritten durchgeführt:
- Erfassen der betrieblichen Organisation: Hier werden die Strukturen und Prozesse des Unternehmens analysiert.
- Analyse der Tätigkeiten: Diese Informationen sind notwendig, um die spezifischen Gefährdungen gezielt ermitteln zu können.
- Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen: Sowohl physische als auch psychische Gefährdungen werden berücksichtigt.
- Gefährdungsbeurteilung: Das genaue Ausmaß der Gefährdungen wird eingeschätzt, um das Risiko zu bewerten.
- Festlegen von Schutzmaßnahmen: Gemäß § 5 ArbSchG werden Schutzziele definiert und passende Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt.
- Umsetzung der Maßnahmen: Die geplanten Schutzmaßnahmen werden in der Praxis umgesetzt.
- Überprüfung der Wirksamkeit: Die Effektivität der getroffenen Maßnahmen wird kontrolliert.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Sie beraten den Arbeitgeber in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung, einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Besondere Gefährdungsbeurteilungen
Schwangere Mitarbeiterinnen benötigen eine speziell auf ihre Arbeitssituation zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese individuelle Beurteilung durchzuführen, um alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Pausen und geeignete Ruhebedingungen, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.
Weitere Personengruppen, die eine besondere Gefährdungsbeurteilung benötigen, sind:
Alleinarbeitende: Diese benötigen oft willensunabhängige Personen-Alarmanlagen, um sicherzustellen, dass im Notfall schnell gehandelt werden kann, auch wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, Hilfe zu rufen.
Mitarbeitende mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen: Dies können beispielsweise Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sein, die spezielle Schutzmaßnahmen erfordern.
In all diesen Fällen ist es wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung individuell angepasst wird, um die spezifischen Risiken und Bedürfnisse der jeweiligen Personengruppe zu berücksichtigen.
Unterstützung durch Fachkräfte

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Einbeziehung externer Experten und eine enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmen sind besonders wertvoll, um spezifische Risiken zu identifizieren und unternehmensspezifische Lösungen zu entwickeln. Dies fördert die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Rolle des Betriebsarztes
Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin ist eine Schlüsselperson im Arbeitsschutz. Er bzw. Sie ist für die medizinische Betreuung der Mitarbeiter:innen verantwortlich und sorgt dafür, dass sie gesund und sicher arbeiten können.
Zu den Aufgaben gehören:
- Die Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen und Beratungen.
- Die Überwachung des Gesundheitszustandes der Mitarbeitenden sowie die Früherkennung von Gesundheitsproblemen.
- Die Beratung des Arbeitgebers und der Beschäftigten in Fragen des Gesundheitsschutzes.
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sorgt auch dafür, dass die Mitarbeiter:innen über die Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber und die Beschäftigten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und -prozesse
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Bereich der Arbeitssicherheit
- Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und kontinuierliche Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen
Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie brachte erhebliche Herausforderungen für den Arbeitsalltag mit sich. Arbeitgeber waren gezwungen, ihre Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend anzupassen und zu erweitern, um sich den ständig ändernden Umständen anzupassen. Dies zeigte, dass sowohl die Regierung als auch die Arbeitgeber nicht ausreichend auf solche Krisen vorbereitet waren.
Künftige Vorschriften werden die Arbeitgeber verpflichten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Unsicherheiten im Falle einer erneuten Pandemie zu vermeiden. Die Erfahrungen mit der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig eine flexible und anpassungsfähige Gefährdungsbeurteilung ist, um schnell auf neue Gefahren reagieren zu können.
Telearbeit und mobiles Arbeiten
Die Arbeitsschutzvorschriften gelten auch für Beschäftigte, die zu Hause oder mobil arbeiten, unabhängig davon, wo sich ihr Arbeitsplatz befindet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch in diesen Fällen verpflichtet ist, eine Gefährdungsbeurteilung für Telearbeitsplätze und mobile Arbeitsplätze durchzuführen. Damit wird garantiert, dass auch Beschäftigte im Homeoffice vor möglichen Gefahren geschützt sind. Im Gegensatz zur Telearbeit sind die Mitarbeitenden beim mobilen Arbeiten jedoch selbst für die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes verantwortlich. Dabei spielt die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes eine wichtige Rolle.
Digitale Gefährdungen durch Vernetzung und KI
Die zunehmende Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt bringen neue Gefährdungspotenziale mit sich. Diese umfassen unter anderem Datenschutzverletzungen, Cyberangriffe, Softwareausfälle, Fehlentscheidungen durch automatisierte Systeme sowie psychische Belastungen durch Überwachungstechnologien oder ständige Erreichbarkeit. Diese Risiken müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenso bewertet und durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen abgesichert werden.
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fundamentaler Bestandteil des Arbeitsschutzes und entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen. Durch die systematische Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen können diese frühzeitig erkannt und gezielte Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei, sondern fördert auch die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden.
Nach der Corona-Pandemie und in Zeiten des zunehmenden Trends zu Telearbeit und mobilem Arbeiten hat die Gefährdungsbeurteilung an Bedeutung gewonnen. Unternehmen sind gefordert, ihre Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und stets den neuen Herausforderungen anzupassen. Mit fachkundiger Unterstützung und dem Einsatz moderner Softwarelösungen können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden in jedem Arbeitsumfeld geschützt sind.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um Risiken zu minimieren und passende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt stets beim Arbeitgeber, unabhängig von der Art der Durchführung.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung überprüft werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss mindestens einmal jährlich überprüft werden und sollte bei Änderungen im Betrieb oder neuen Sicherheitsinformationen immer angepasst werden.
Welche Arten von Gefährdungen gibt es am Arbeitsplatz?
Am Arbeitsplatz gibt es physikalische, chemische, biologische und psychische Gefährdungen, die je nach Branche und Arbeitsumfeld unterschiedlich ausgeprägt sind. Es ist wichtig, diese Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.